Ein strukturierter Auszahlungsplan ermöglicht Ärzten im Ruhestand, Kapital aus verschiedenen Quellen so zu entnehmen, dass die jährliche Steuerlast optimiert wird, ohne in höhere Progressionsstufen zu gelangen. Insbesondere die Kombination aus Versorgungswerk-Rente, Kapitalentnahmen und gegebenenfalls Sofortrente muss steuerlich aufeinander abgestimmt sein.

Hintergrund

Die Versorgungswerk-Rente wird nachgelagert besteuert, wobei der steuerpflichtige Anteil je nach Rentenbeginnjahrgang gestaffelt ist. Kapitalentnahmen aus privaten Anlagen unterliegen der Abgeltungsteuer. Ein klug abgestimmter Auszahlungsplan verteilt die Entnahmen auf mehrere Jahre und nutzt verfügbare Freibeträge und niedrigere Steuersätze im Ruhestand.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte, die ausschließlich Renten beziehen und kein weiteres Kapital haben, entfällt die Notwendigkeit eines aktiven Auszahlungsplans. Die steuerliche Optimierung ist vor allem bei größerem Kapitalvermögen relevant.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte beim Übergang in den Ruhestand mit einer umfassenden Analyse aller Versicherungen und Versorgungsquellen.

Auszahlungsplan im Ruhestand: Versorgungswerk-Rente und Kapitalentnahmen steuerlich koordinieren, Freibeträge nutzen, Entnahmen auf mehrere Jahre verteilen. Planung idealerweise 3 bis 5 Jahre vor Rentenbeginn starten.

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