Versicherungsbeiträge für Azubis in der Arztpraxis, etwa für eine Gruppenunfallversicherung oder eine betriebliche Krankenversicherung, sind als Lohnnebenkosten vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig und senken den steuerpflichtigen Praxisgewinn direkt.
Hintergrund
Arztpraxen als Ausbildungsbetriebe profitieren steuerlich von der vollständigen Abzugsfähigkeit aller Ausbildungskosten, einschließlich Gehalt, Sozialversicherungsbeiträge und Versicherungsprämien für Azubis. Eine Gruppenunfallversicherung für das gesamte Personal inklusive Azubis kostet pro Person oft unter 100 Euro jährlich und ist vollständig absetzbar. Zusätzlich können Ausbildungsaufwendungen teils als erhöhte Betriebsausgaben geltend gemacht werden.
Wann gilt das nicht?
Versicherungsleistungen, die über den betrieblichen Rahmen hinausgehen und primär dem privaten Nutzen des Azubis dienen, gelten als Arbeitslohn und sind entsprechend lohnsteuerpflichtig.
Ärzteversichert bietet günstige Gruppenversicherungslösungen für Arztpraxen, die Azubis und Fachkräfte gemeinsam absichern.
Azubi-Versicherungsbeiträge in der Arztpraxis sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Gruppenunfallversicherung und betriebliche KV für gesamtes Personal inklusive Azubis bieten günstigen Versicherungsschutz bei vollem Betriebsausgaben-Abzug.
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