Die Bauherrenhaftpflichtversicherung für den Bau oder Umbau einer Arztpraxis ist vollständig als Betriebsausgabe steuerlich abzugsfähig, da sie unmittelbar mit dem betrieblichen Praxisgebäude zusammenhängt und die Haftung des Arztes als Bauherr absichert.
Hintergrund
Beim Neubau oder größerem Umbau einer Praxis ist der Arzt als Bauherr haftbar für Schäden, die im Rahmen der Baumaßnahme gegenüber Dritten entstehen. Die Bauherrenhaftpflicht ist für die Dauer des Bauprojekts abzuschließen. Der Beitrag ist einmalig oder laufend und vollständig als betrieblich veranlasste Ausgabe abzugsfähig, wenn der Bau dem Praxisbetrieb dient.
Wann gilt das nicht?
Beim Bau eines privaten Eigenheims ohne Praxisanteil ist die Bauherrenhaftpflicht eine private Ausgabe ohne Betriebsausgabenqualität. Bei gemischter Nutzung Praxis und Wohnen ist eine anteilige Zuordnung nach Flächenverhältnis vorzunehmen.
Ärzteversichert bietet spezialisierte Bauherrenhaftpflicht-Lösungen für Ärzte, die neue Praxisgebäude errichten oder bestehende Praxen grundlegend umbauen.
Bauherrenhaftpflicht bei betrieblichem Praxisbau: vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Bei gemischter Nutzung anteilige Zuordnung nach Flächenverhältnis. Für die Dauer des Bauprojekts abschließen, nicht für die Gesamtnutzungsdauer.
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