Kosten für die rechtliche Erstellung, Prüfung und Aktualisierung von Behandlungsvertragsvorlagen durch Fachanwälte sind als Betriebsausgaben vollständig steuerlich abzugsfähig, da Behandlungsverträge gesetzlich vorgeschrieben und für den Praxisbetrieb unerlässlich sind.

Hintergrund

Der Behandlungsvertrag nach §630a BGB ist gesetzlich vorgeschrieben und definiert die Rechte und Pflichten von Arzt und Patient. Praxisinhaber, die professionelle Behandlungsvertragsvorlagen durch einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt erstellen lassen, können die Honorarkosten vollständig als Betriebsausgaben ansetzen. Auch laufende Aktualisierungen bei Gesetzesänderungen sind absetzbar.

Wann gilt das nicht?

Allgemeine Rechtberatungskosten, die keinen unmittelbaren Bezug zur ärztlichen Berufstätigkeit haben, sind nicht als Betriebsausgaben anzusetzen.

Ärzteversichert empfiehlt, neben rechtssicheren Behandlungsverträgen auch die Berufshaftpflichtversicherung regelmäßig auf aktuelle Rechtsentwicklungen hin zu überprüfen.

Rechtsberatungskosten für Behandlungsvertragsgestaltung sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Rechtssichere Behandlungsverträge senken zudem das Haftungsrisiko und wirken bei Streitfällen entlastend auf die Berufshaftpflichtversicherung.

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