Die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) erlaubt mehreren Ärzten, Betriebskosten gemeinschaftlich zu tragen und Investitionen zu teilen, was die steuerliche Absetzbarkeit auf mehr Schultern verteilt und durch optimierte Gewinnverteilung die individuelle Steuerlast senken kann.
Hintergrund
In einer BAG werden gemeinsame Praxiskosten wie Miete, Personal und Ausstattung unter den Partnern aufgeteilt, was bei unterschiedlichen Einkommenssituationen der Partner zu einer Steueroptimierung durch Verlagerung von Kosten und Gewinnanteilen führen kann. Investitionsabzugsbeträge und Abschreibungen werden auf Gesellschaftsebene genutzt und den Partnern nach Gewinnverteilungsschlüssel zugerechnet.
Wann gilt das nicht?
Wenn alle BAG-Partner das gleiche Einkommen erzielen, entfällt der Progressionsoptimierungseffekt weitgehend. Auch bei Partnern mit sehr unterschiedlichen Arbeitszeiten und Leistungsanteilen können komplexe Abrechnungsstreitigkeiten entstehen, die die steuerlichen Vorteile zunichtemachen.
Ärzteversichert empfiehlt, bei der BAG-Gründung auch die Versicherungsstruktur neu zu ordnen, insbesondere bei Berufshaftpflicht und Praxisversicherungen, um Doppeldeckungen zu vermeiden.
BAG-Vorteile: geteilte Betriebskosten, gemeinsame Investitionsabzugsbeträge, mögliche Progressionsoptimierung bei unterschiedlichen Einkommensniveaus der Partner. BAG-Gesellschaftsvertrag sollte steuerlich optimierte Gewinnverteilungsklauseln enthalten.
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