Kosten für die rechtliche Verteidigung in berufsgerichtlichen Verfahren der Ärztekammer sind als Betriebsausgaben vollständig steuerlich abzugsfähig, da der berufsgerichtliche Vorwurf unmittelbar mit der Ausübung der ärztlichen Tätigkeit zusammenhängt.

Hintergrund

Berufsgerichtliche Verfahren vor den Berufsgerichten der Ärztekammern können durch Patienten oder die Kammer selbst eingeleitet werden. Anwaltskosten für die Verteidigung, Verfahrensgebühren und Kosten für Gutachter sind als beruflich bedingte Ausgaben abzugsfähig. Eine gute Berufsrechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten und verhindert zusätzlich die direkte Liquiditätsbelastung.

Wann gilt das nicht?

Kosten, die durch eigenes berufliches Fehlverhalten ausgelöst wurden und ohne unmittelbaren Berufsbezug entstanden sind, können in Ausnahmefällen die Betriebsausgabenqualität verlieren. Im Regelfall erkennt das Finanzamt Verteidigungskosten in berufsgerichtlichen Verfahren als Betriebsausgaben an.

Ärzteversichert empfiehlt Ärzten eine Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz, die berufsgerichtliche Verfahren vollständig abdeckt.

Anwaltskosten in berufsgerichtlichen Verfahren sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Rechtsschutzversicherung mit Berufsrechtsschutz verhindert zudem direkte Liquiditätsbelastung durch Verfahrenskosten.

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