Alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Einhaltung der ärztlichen Berufsordnung entstehen, wie Rechtsberatungskosten, Schulungen zu Berufsrecht und Fortbildungsmaßnahmen zur Compliance, sind als betrieblich notwendige Ausgaben vollständig steuerlich abzugsfähig.

Hintergrund

Die ärztliche Berufsordnung der jeweiligen Landesärztekammer regelt die Pflichten und Rechte von Ärzten. Investitionen in die korrekte Umsetzung dieser Anforderungen, etwa durch anwaltliche Beratung zur Praxisgestaltung oder Schulungen des Personals zu ärztlichen Berufspflichten, sind betrieblich veranlasst und vollständig absetzbar.

Wann gilt das nicht?

Allgemeine Ausbildungskosten, die nicht spezifisch auf die Berufsordnung ausgerichtet sind, sind unter anderen Regeln als Betriebsausgaben oder Werbungskosten einzuordnen. Der direkte Bezug zur ärztlichen Berufsordnung muss erkennbar sein.

Ärzteversichert empfiehlt, berufsrechtliche Schulungen und Beratungskosten als eigene Kategorie in der Buchführung zu erfassen, um sie steuerlich klar zuordnen zu können.

Kosten für Berufsordnungs-Compliance: Rechtsberatung, Schulungen und Dokumentationssysteme vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Klare buchhalterische Kategorie für diese Kosten hilft bei der Steuererklärung und bei Betriebsprüfungen.

Die ärztliche Berufsordnung (BOÄ) bildet das standesrechtliche Fundament des Arztberufs. Sie regelt Berufspflichten, Schweigepflicht, Werbebeschränkungen und kollegiales Verhalten. Verstöße können berufsrechtliche Konsequenzen bis zum Entzug der Approbation haben.

Hintergrund

Die Berufsordnungen werden von den Landesärztekammern erlassen und orientieren sich an der Musterberufsordnung der Bundesärztekammer. Folgende Bereiche sind besonders praxisrelevant:

  • Schweigepflicht (§ 9 MBO): Umfassende Verschwiegenheit gegenüber Dritten, auch gegenüber Angehörigen ohne Einwilligung des Patienten.
  • Werbung (§ 27 MBO): Sachliche, berufsbezogene Werbung ist erlaubt. Irreführende Werbung oder das Anpreisen von Leistungen ist verboten.
  • Gutachten und Zeugnisse (§ 25 MBO): Nur nach gewissenhafter Prüfung und persönlicher Untersuchung dürfen ärztliche Zeugnisse ausgestellt werden.
  • Fernbehandlung: Seit 2018 unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, aber mit strengen Auflagen zur Sorgfalt.

Berufsrechtliche Verfahren werden vor den Berufsgerichten der Ärztekammern verhandelt und können Bußgelder oder Tätigkeitsverbote nach sich ziehen.

Praktische Hinweise für Ärzte

  1. Musterberufsordnung kennen: Lesen Sie die aktuelle MBO-Ä und die Berufsordnung Ihrer Landesärztekammer. Änderungen werden regelmäßig auf den Kammer-Websites veröffentlicht.
  2. Werbemaßnahmen rechtlich prüfen lassen: Vor Launcharbeiten für Website, Social Media oder Praxisbroschüren sollte ein Anwalt für Arztrecht die Inhalte prüfen.
  3. Rechtschutzversicherung für Ärzte: Im Berufsrechtsfall deckt eine auf Ärzte ausgerichtete Rechtsschutzversicherung die Verfahrenskosten. Ärzteversichert empfiehlt passende Policen.
  4. Dokumentation als Schutz: Gewissenhafte Dokumentation schützt vor ungerechtfertigten Vorwürfen und belegt die ordnungsgemäße Berufsausübung.

Quellen

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