Erweiterungen der Betriebshaftpflichtversicherung für Arztpraxen, wie Vermögensschadenhaftpflicht, Mietsachschaden oder Schlüsselverlust, sind als betrieblich notwendige Zusatzabsicherungen vollständig als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar.
Hintergrund
Eine moderne Arztpraxis benötigt neben der Basis-Berufshaftpflicht weitere Haftpflichtbausteine. Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt Schäden durch Beratungs- oder Dokumentationsfehler, die Mietsachschadendeckung schützt bei gemieteten Praxisräumen und die Schlüsselverlust-Erweiterung sichert gegen Schlossänderungskosten ab. Alle diese Zusatzbausteine sind betrieblich veranlasst und vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig. Je nach Umfang der Erweiterungen kommen Mehrbeiträge von 200 bis 500 Euro jährlich zusammen, die bei 42 Prozent Steuersatz eine Ersparnis von 84 bis 210 Euro bedeuten.
Wann gilt das nicht?
Erweiterungen, die sich auf rein private Haftpflichtrisiken des Praxisinhabers beziehen und keinen betrieblichen Bezug haben, sind nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Eine klare vertragliche Trennung zwischen betrieblichen und privaten Haftpflichtbausteinen ist empfehlenswert.
Ärzteversichert prüft für Ärzte, welche Haftpflicht-Erweiterungen für die jeweilige Praxissituation sinnvoll und steuerlich vollständig abzugsfähig sind.
Betriebshaftpflicht-Erweiterungen vollständig als Betriebsausgaben absetzbar: Vermögensschaden, Mietsachschaden, Schlüsselverlust und weitere Bausteine. Steuerersparnis von 42 Prozent bei Spitzensteuersatz. Sorgfältige Trennung betrieblicher und privater Bausteine empfohlen.
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