Beiträge zur Betriebsunterbrechungsversicherung für Arztpraxen sind als betrieblich notwendige Versicherungskosten vollständig als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar und decken bei krankheitsbedingtem Ausfall des Praxisinhabers die laufenden Fixkosten ab.

Hintergrund

Fällt ein niedergelassener Arzt durch Krankheit oder Unfall aus, laufen Miete, Personalkosten und Kreditverpflichtungen der Praxis weiter, während die Einnahmen wegbrechen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt die laufenden Betriebskosten für die Dauer der Unterbrechung, typischerweise ab einer Karenzzeit von 6 Wochen. Die Prämie ist betrieblich veranlasst und vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig. Jährliche Beiträge von rund 500 bis 1.500 Euro bedeuten bei 42 Prozent Steuersatz eine Ersparnis von 210 bis 630 Euro.

Wann gilt das nicht?

Betriebsunterbrechungsversicherungen mit sehr langer Karenzzeit oder geringer Deckungssumme schließen häufige kurze Ausfälle aus. Außerdem decken diese Policen in der Regel keine Unterbrechung durch Berufsunfähigkeit ab, hierfür ist eine separate BU-Versicherung erforderlich.

Ärzteversichert hilft Ärzten dabei, Betriebsunterbrechungsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung aufeinander abzustimmen, damit keine Versorgungslücke bei Praxisausfall entsteht.

Betriebsunterbrechungsversicherung vollständig als Betriebsausgabe absetzbar. Karenzzeit und Deckungssumme sorgfältig wählen. Prämie von 500 bis 1.500 Euro ergibt Steuerersparnis von bis zu 630 Euro. Kombination mit BU-Versicherung für vollständigen Schutz empfohlen.

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