Psychische Erkrankungen wie Burnout, Depression oder Angststörungen sind bei Ärzten die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit, und die BU-Beiträge für eine Police ohne psychische Ausschlussklausel sind als Betriebsausgaben oder Sonderausgaben vollständig steuerlich absetzbar.

Hintergrund

Ärzte sind überdurchschnittlich häufig von Burnout und psychischen Erkrankungen betroffen, bedingt durch hohe Arbeitsbelastung, emotionale Anforderungen und eigene Ansprüche. Rund 30 Prozent aller BU-Leistungsfälle gehen auf psychische Ursachen zurück. Eine gute BU-Versicherung schließt psychische Erkrankungen ohne Ausschlussklausel ein. Bei der Antragstellung sind vorbestehende psychische Erkrankungen anzugeben, da diese zu Risikoausschlüssen führen können. Frühzeitiger Abschluss vor der Entstehung psychischer Erkrankungen sichert vollen Versicherungsschutz.

Wann gilt das nicht?

Viele BU-Versicherer lehnen Anträge mit vorbestehenden psychischen Diagnosen ab oder schließen psychische Erkrankungen vertraglich aus. Auch kurze Behandlungen durch einen Psychologen oder Psychiater in der Vorgeschichte können zu Risikoausschlüssen oder Ablehnungen führen.

Ärzteversichert hilft Ärzten bei der Auswahl von BU-Versicherungen, die psychische Erkrankungen ohne Einschränkung absichern, und kennt die Annahmerichtlinien führender Versicherer.

Psychische Erkrankungen sind häufigste BU-Ursache bei Ärzten: rund 30 Prozent der Leistungsfälle. BU-Beiträge vollständig steuerlich absetzbar. Frühzeitiger Abschluss vor psychischen Diagnosen sichert vollen Schutz. BU-Police ohne psychische Ausschlussklausel wählen.

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