BU-Beiträge inklusive Dynamikzuschläge sind als Sonderausgaben im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar, wobei der Höchstbetrag von 1.900 Euro (Angestellte) bzw. 2.800 Euro (Selbständige) gilt. Eine Beitragsdynamik von 3 bis 5 Prozent jährlich sorgt dafür, dass die Berufsunfähigkeitsrente mit der Inflation und dem steigenden Einkommensniveau Schritt hält.
Hintergrund
Ärzte stehen vor dem Problem, dass ihre Einnahmen im Laufe der Karriere deutlich steigen. Eine BU-Rente, die beim Abschluss ausreichend war, kann nach zehn Jahren durch Inflation und Einkommenssteigerungen zu niedrig sein. Die Dynamikanpassung erhöht die versicherte Rente automatisch ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die daraus resultierenden Mehrprämien fließen zusammen mit den Grundbeiträgen in die Sonderausgabenberechnung ein.
Wann gilt das nicht?
Übersteigen alle Vorsorgeaufwendungen zusammen den Höchstbetrag, wirken sich die Dynamikprämien steuerlich nicht mehr aus. Beamtete Ärzte haben einen niedrigeren Höchstbetrag von 1.900 Euro, da ihnen Arbeitgeberzuschüsse angerechnet werden.
Bei Ärzteversichert erhalten Sie eine individuelle Berechnung, wie viel Dynamik für Ihre Karrierephase sinnvoll ist und welcher Anteil tatsächlich steuerlich wirksam bleibt.
Quellen: § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG (Sonderausgaben Vorsorgeaufwendungen), GDV-Statistik Berufsunfähigkeit 2024.
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