Die BU-Nachversicherungsgarantie ermöglicht Ärzten, die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente bei bestimmten Ereignissen wie Gehaltserhöhung, Heirat oder Praxisgründung ohne erneute Gesundheitsprüfung anzuheben. Die daraus resultierenden höheren Prämien sind vollständig als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Hintergrund

Gerade für Ärzte in der Weiterbildung ist die Nachversicherungsgarantie wertvoll: Nach dem Einstieg als Assistenzarzt reicht die ursprüngliche BU-Rente oft nicht mehr aus, wenn das Gehalt als Facharzt deutlich steigt. Durch die Nachversicherung lässt sich der Schutz anpassen, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung droht. Die zusätzliche Prämie fließt in den Topf der Vorsorgeaufwendungen und ist im Rahmen der Höchstbeträge steuerlich wirksam.

Wann gilt das nicht?

Wird der Höchstbetrag für Sonderausgaben (2.800 Euro für Selbständige) durch andere Aufwendungen bereits ausgeschöpft, wirkt sich die Mehrprämie nicht steuermindernd aus. Auch nach dem Erreichen des Rentenalters entfällt die Nachversicherungsoption in den meisten Tarifen.

Ärzteversichert zeigt Ihnen, zu welchen Lebensereignissen eine Nachversicherung sinnvoll ist und wie Sie dabei auch steuerlich optimal vorgehen.

Die BU-Nachversicherungsgarantie erlaubt Rentenerhöhung ohne Gesundheitsprüfung. Alle Mehrprämien sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, soweit der Höchstbetrag nicht überschritten ist.

Quellen: § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG, GDV Berufsunfähigkeitsstatistik 2024.

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