Ärzte werden bei Berufsunfähigkeitsversicherungen in der Regel in die günstigsten Risikoklassen (oft Klasse 1 oder A) eingestuft, weil ihr Beruf als körperlich gering belastend und intellektuell anspruchsvoll gilt. Niedrige Risikoklassen führen zu niedrigeren Beiträgen, die wiederum steuerlich als Sonderausgaben absetzbar sind.

Hintergrund

Die Einstufung variiert nach Fachrichtung und Tätigkeitsschwerpunkt: Reine Klinikärzte ohne Notarztdienst erhalten oft bessere Konditionen als praktizierende Chirurgen oder Notärzte. Niedergelassene Ärzte werden teils in eine höhere Risikoklasse eingestuft, da sie mehr wirtschaftliches Risiko tragen. Da Beiträge in günstigeren Klassen niedriger sind, ist der absolute Steuervorteil geringer, aber der Nettoschutz pro Euro Beitrag ist besser.

Wann gilt das nicht?

Ärzte mit Vorerkrankungen oder gefährlichen Hobbys können in eine höhere Risikoklasse eingestuft werden oder erhalten Risikoausschlüsse. In diesem Fall steigen die Prämien, bleiben aber weiterhin steuerlich absetzbar.

Ärzteversichert vergleicht für Sie die Einstufungspraktiken verschiedener Versicherer, um die günstigste Risikoklasse für Ihre spezifische Fachrichtung zu finden.

Ärzte werden bei BU-Versicherern meist in günstige Risikoklassen eingestuft, was niedrigere Prämien ergibt. Diese sind vollständig als Sonderausgaben steuerlich absetzbar.

Quellen: Morgen & Morgen BU-Rating 2024, § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG.

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