Die optimale BU-Versicherungssumme für Ärzte beträgt 70 bis 80 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens, mindestens aber genug, um alle laufenden Verpflichtungen wie Praxiskredit, Versorgungswerk-Beiträge und Lebenshaltungskosten zu decken. Höhere Absicherungssummen bedeuten höhere Prämien, die steuerlich als Sonderausgaben abzugsfähig sind.
Hintergrund
Ein Facharzt mit 8.000 Euro Nettoeinkommen sollte mindestens 5.600 bis 6.400 Euro monatlich absichern. Niedergelassene Ärzte müssen zusätzlich bedenken, dass bei Berufsunfähigkeit Praxiskosten weiterlaufen und gleichzeitig keine Einnahmen mehr erzielt werden. Die BU-Rente sollte nach Abzug des steuerpflichtigen Ertragsanteils den Lebensunterhalt decken. Da höhere Absicherungssummen zu höheren Prämien führen, erhöht sich damit auch der mögliche Steuerabzug.
Wann gilt das nicht?
Manche Versicherer begrenzen die absicherbare BU-Rente auf 75 Prozent des zuletzt erzielten Einkommens, um Überversicherung zu vermeiden. Diese Grenze ist bei sehr hohen Arztgehältern und beim Wechsel in die Selbständigkeit relevant.
Ärzteversichert berechnet gemeinsam mit Ihnen die individuell passende Absicherungssumme unter Berücksichtigung aller laufenden Kosten und Verpflichtungen.
Quellen: GDV-Empfehlungen zur BU-Absicherung, § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG.
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