Chefärzte mit eigenem Liquidationsrecht für Privatpatienten erzielen neben ihrem Gehalt selbständige Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit, auf die Einkommensteuer anfällt. Kosten, die direkt mit der Privatliquidation zusammenhängen, etwa Sekretariatskosten, Abrechnungsdienstleister und Fortbildungen, können als Betriebsausgaben abgezogen werden.

Hintergrund

Im Chefarztvertrag wird häufig vereinbart, dass der Chefarzt Wahlleistungen und ambulante Privatpatienten auf eigene Rechnung abrechnen darf. Diese Einnahmen sind selbständige Einkünfte nach § 18 EStG. Chefärzte können für diese Einnahmen eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) führen und alle beruflich veranlassten Kosten gegenrechnen. Ein Dienstwagen, der anteilig für die Privatliquidation genutzt wird, ist anteilig als Betriebsausgabe absetzbar.

Wann gilt das nicht?

Reine Fixgehälter ohne Liquidationsrecht führen zu Arbeitnehmereinkünften, bei denen nur Werbungskosten abzugsfähig sind. Der Pauschbetrag von 1.230 Euro ist häufig ausgeschöpft.

Ärzteversichert berät Chefärzte zu den spezifischen Versicherungsbedürfnissen und steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Privatliquidation.

Chefärzte mit Liquidationsrecht erzielen selbständige Einkünfte, bei denen alle beruflich veranlassten Ausgaben als Betriebsausgaben absetzbar sind und die Steuerlast erheblich senken können.

Quellen: § 18 EStG (Selbständige Tätigkeit), § 4 Abs. 4 EStG (Betriebsausgaben), GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →