Beim Leasing medizinischer Geräte sind die Leasingraten vollständig als Betriebsausgaben sofort absetzbar, was zu einer gleichmäßigen Steuerersparnis über die Laufzeit führt. Beim Kauf über ein Bankdarlehen kann der Investitionsabzugsbetrag (IAB) genutzt werden, um die Steuerlast schon vor der Investition zu senken.
Hintergrund
Für teure Geräte wie MRT, CT oder Röntgenanlagen (Anschaffungskosten 100.000 bis über 1 Million Euro) ist die Finanzierungswahl steuerlich relevant. Leasingraten reduzieren den Gewinn gleichmäßig über die Laufzeit. Beim Kauf über Darlehen sind nur die Zinsen sofort absetzbar, das Gerät selbst wird über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Der IAB ermöglicht jedoch, 50 Prozent der geplanten Investition schon im Vorjahr abzuziehen.
Wann gilt das nicht?
Beim Finanzierungsleasing, bei dem das wirtschaftliche Eigentum auf die Praxis übergeht, werden die Leasingraten steuerlich wie Abschreibungen behandelt. Für Fahrzeugleasing gilt die 1-Prozent-Regelung oder Fahrtenbuch.
Ärzteversichert empfiehlt, die Entscheidung zwischen Darlehen und Leasing stets gemeinsam mit dem Steuerberater zu treffen, da individuelle Gewinnsituation und Liquiditätsbedarf entscheidend sind.
Quellen: § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag), § 4 Abs. 4 EStG (Betriebsausgaben), BMF-Schreiben Leasingerlass.
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