Denkmalgeschützte Immobilien bieten Ärzten mit hohem Grenzsteuersatz erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten: Sanierungskosten können bei vermieteten Denkmälern mit 9 Prozent jährlich über 10 Jahre abgeschrieben werden (§ 7i EStG), was den steuerpflichtigen Überschuss aus Vermietung deutlich reduziert.
Hintergrund
Für Ärzte im Spitzensteuersatz von 42 bis 45 Prozent sind Denkmal-AfA-Modelle besonders attraktiv. Bei Sanierungskosten von 300.000 Euro ergibt die 9-prozentige Abschreibung jährlich 27.000 Euro steuerlichen Abzug, was bei 45 Prozent Steuersatz einer jährlichen Steuerersparnis von ca. 12.150 Euro entspricht. Zusätzlich ist die reguläre Gebäude-AfA von 2 bis 2,5 Prozent auf den Kaufpreis absetzbar.
Wann gilt das nicht?
Beim Eigennutz (selbst bewohntes Denkmalgebäude) gelten andere Abschreibungssätze (7 Prozent für 10 Jahre nach § 10f EStG). Die Steuersparmöglichkeit ist geringer, da keine Werbungskosten angesetzt werden können.
Ärzteversichert empfiehlt Denkmal-Investitionen erst nach sorgfältiger Prüfung der Wirtschaftlichkeit, da Sanierungskosten und Vermietbarkeit entscheidend für den Gesamterfolg sind.
Quellen: § 7i EStG (Erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen), § 10f EStG (Eigengenutztes Denkmal).
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