Bei der Gründung einer Dermatologiepraxis sind sämtliche Vorlaufkosten wie Beratungshonorare, Notargebühren und Marktanalysen als vorweggenommene Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Über den Investitionsabzugsbetrag (IAB) lassen sich bis zu 50 Prozent der geplanten Geräteinvestitionen bereits im Gründungsjahr steuermindernd geltend machen.
Hintergrund
Dermatologen investieren bei der Praxisgründung typischerweise in teure Geräte: Laser, Dermatoskope und photodynamische Therapiesysteme kosten leicht 50.000 bis 200.000 Euro. Über den IAB nach § 7g EStG können 50 Prozent des Investitionsvolumens noch vor der Anschaffung gewinnmindernd abgezogen werden (max. 200.000 Euro pro Jahr). Im Jahr der Anschaffung folgt eine 20-prozentige Sonderabschreibung. Hinzu kommen die regulären Abschreibungen über die Nutzungsdauer.
Wann gilt das nicht?
Der IAB setzt voraus, dass die Investition innerhalb von drei Jahren nach dem Abzugsjahr tatsächlich erfolgt. Erfolgt sie nicht, wird der Abzug rückwirkend mit Zinsen aufgehoben.
Ärzteversichert begleitet Dermatologinnen und Dermatologen bei der Praxisgründung und empfiehlt eine passgenaue Versicherungsstrategie für die neue Praxis.
Quellen: § 7g EStG (Investitionsabzugsbetrag), § 4 Abs. 4 EStG (Betriebsausgaben), R 4.7 EStR.
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