Ein betrieblicher Pkw für niedergelassene Ärzte ist vollständig als Betriebsausgabe absetzbar, einschließlich Leasingrate oder Abschreibung, Kfz-Versicherung, Kraftstoff und Reparaturkosten. Die private Mitnutzung muss entweder mit der 1-Prozent-Methode oder per Fahrtenbuch versteuert werden.
Hintergrund
Bei der 1-Prozent-Methode wird monatlich 1 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt (für Elektrofahrzeuge 0,25 Prozent). Für ein Fahrzeug mit 60.000 Euro Listenpreis entspricht das 600 Euro monatlich oder 7.200 Euro jährlich, die dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet werden. Das Fahrtenbuch ist aufwendiger, aber bei hohem betrieblichem Nutzungsanteil (über 80 Prozent) steuerlich günstiger. Ärzte mit Hausbesuchen oder mehreren Praxisstandorten haben oft einen hohen betrieblichen Nutzungsanteil.
Wann gilt das nicht?
Angestellte Ärzte, die einen Dienstwagen vom Arbeitgeber erhalten, versteuern den geldwerten Vorteil ebenfalls nach der 1-Prozent-Methode oder per Fahrtenbuch, können aber keine Betriebsausgaben ansetzen.
Ärzteversichert empfiehlt, bei der Kfz-Versicherung für den Praxiswagen spezielle Tarife für Heilberufe zu prüfen, da diese oft günstigere Konditionen bieten.
Quellen: § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (1-Prozent-Methode), § 8 Abs. 2 EStG (Geldwerter Vorteil), R 8.1 LStR.
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