Honorare aus Disease-Management-Programmen (DMP) sind für niedergelassene Ärzte steuerpflichtige Betriebseinnahmen, die wie andere KV-Einnahmen in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) zu erfassen sind. Kosten, die direkt mit der DMP-Teilnahme zusammenhängen, sind als Betriebsausgaben vollständig abzugsfähig.
Hintergrund
Ärzte, die an strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) für Krankheiten wie Diabetes, koronare Herzkrankheit oder Brustkrebs teilnehmen, erhalten spezifische Zuschläge von der KV. Diese Einnahmen erhöhen den steuerpflichtigen Gewinn. Demgegenüber stehen abzugsfähige Kosten für DMP-Schulungen, spezielle Dokumentationssoftware, Einschreibeformulare und den Mehraufwand für Patientendokumentation. Per Saldo senkt die DMP-Teilnahme die effektive Steuerlast kaum, erhöht aber die Rentabilität der Praxis.
Wann gilt das nicht?
Ärzte ohne KV-Zulassung oder ohne DMP-Teilnahmevereinbarung erhalten keine DMP-Honorare und haben entsprechend keine damit verbundenen steuerlichen Aspekte zu beachten.
Ärzteversichert empfiehlt, DMP-Einnahmen und -Kosten sorgfältig zu dokumentieren, um den vollen Betriebsausgabenabzug geltend zu machen.
Quellen: § 4 Abs. 3 EStG (EÜR), §§ 137f, 137g SGB V (DMP), § 4 Abs. 4 EStG (Betriebsausgaben).
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