Versicherungsprämien für das zahntechnische Eigenlabor, darunter Geräteversicherung, Inhaltsversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung, sind vollständig als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig und mindern direkt den steuerpflichtigen Praxisgewinn.

Hintergrund

Zahnarztpraxen mit eigenem Labor besitzen teure CAD/CAM-Fräsmaschinen, Sinteröfen, Brennöfen und zahntechnische Geräte im Wert von 100.000 bis über 500.000 Euro. Diese müssen gegen Maschinenschäden, Feuer, Einbruch und Betriebsunterbrechung abgesichert werden. Die Prämien für diese spezialisierten Versicherungen sind betrieblich veranlasst und nach § 4 Abs. 4 EStG vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig. Auch Haftpflichtversicherungen für zahntechnische Arbeiten sind absetzbar.

Wann gilt das nicht?

Zahnarztpraxen ohne Eigenlabor, die alle Laborarbeiten extern vergeben, haben keine Laboreigenversicherung. Entsprechend entfällt auch der steuerliche Abzug dieser Posten.

Ärzteversichert kennt die speziellen Versicherungsbedürfnisse zahntechnischer Eigenlabore und bietet passgenaue Absicherungskonzepte.

Versicherungsprämien für das Eigenlabor von Zahnärzten sind als Betriebsausgaben vollständig steuerlich absetzbar und mindern direkt den steuerpflichtigen Praxisgewinn.

Quellen: § 4 Abs. 4 EStG (Betriebsausgaben), R 4.7 EStR (Versicherungsprämien als Betriebsausgaben).

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