Ärzte mit hohem Einkommen unterliegen der progressiven Einkommensteuer und zahlen auf Einkommensteile über 277.826 Euro den Spitzensteuersatz von 45 Prozent (Reichensteuer). Durch gezielte Maßnahmen lässt sich die effektive Steuerlast erheblich senken: Versorgungswerk-Beiträge, Rürup-Rente, Betriebsausgaben und der Investitionsabzugsbetrag sind die wirksamsten Instrumente.

Hintergrund

Niedergelassene Ärzte erzielen häufig Einkünfte zwischen 150.000 und 400.000 Euro jährlich und zahlen darauf 42 bis 45 Prozent Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag. Jeder abzugsfähige Euro an Versorgungswerk-Beiträgen, Rürup-Prämien oder Betriebsausgaben spart direkt 42 bis 45 Cent Steuern. Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ist besonders wirkungsvoll, da Gewinne temporär aus der Steuerprogression herausgenommen werden können.

Wann gilt das nicht?

Ärzte im Arbeitnehmerverhältnis ohne Nebeneinkünfte haben weniger Gestaltungsmöglichkeiten, können aber durch Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen die Steuerlast senken.

Ärzteversichert empfiehlt eine jährliche Steueroptimierungsplanung, um alle relevanten Abzugsmöglichkeiten für das individuelle Einkommensprofil zu nutzen.

Ärzte zahlen auf hohe Einkommen bis zu 45 Prozent Einkommensteuer. Versorgungswerk-Beiträge, Rürup-Rente und Investitionsabzugsbeträge sind die wirksamsten Instrumente zur Steueroptimierung.

Quellen: § 32a EStG (Einkommensteuertarif), § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Altersvorsorgeaufwendungen), § 7g EStG (IAB).

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