Prämien für die Elektronikversicherung einer Arztpraxis, die medizinische Geräte, Praxiscomputer, Server und diagnostische Apparaturen gegen Schäden durch Bedienungsfehler, Kurzschluss und Feuchtigkeit absichert, sind vollständig als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.

Hintergrund

Moderne Arztpraxen sind mit teurer Elektronik ausgestattet: CT, Ultraschall, Praxissoftware-Server, Röntgengeräte und EKG-Geräte kosten schnell 200.000 bis über 1 Million Euro. Die Elektronikversicherung (All-Risk-Deckung) deckt Schäden ab, die bei der Betriebsgeräteversicherung oft ausgeschlossen sind. Die Prämien sind betrieblich veranlasst und daher nach § 4 Abs. 4 EStG vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig. Je höher der Versicherungswert der Geräte, desto höher ist die absetzbare Prämie.

Wann gilt das nicht?

Elektronikgeräte, die ausschließlich privat genutzt werden, dürfen nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bei gemischter Nutzung ist eine Aufteilung erforderlich.

Ärzteversichert empfiehlt, Elektronikversicherung und Betriebsgeräteversicherung in einem Gesamtpaket zu bündeln, um Deckungslücken zu vermeiden und steuerlich optimal aufgestellt zu sein.

Elektronikversicherungsprämien für Arztpraxen sind als Betriebsausgaben vollständig steuerlich absetzbar und schützen teure medizinische Geräte ohne betragliche Höchstgrenzen.

Quellen: § 4 Abs. 4 EStG (Betriebsausgaben), R 4.7 EStR (Versicherungsprämien).

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →