Investitionen in die Implementierung des elektronischen Medikationsplans (eMP) in Arztpraxen sind vollständig als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. Software-Upgrades, Schulungskosten und IT-Dienstleistungen für die eMP-Integration mindern direkt den steuerpflichtigen Praxisgewinn.
Hintergrund
Der elektronische Medikationsplan ist Teil der ePA und soll Medikationsfehler reduzieren sowie Mehrfachverschreibungen verhindern. Arztpraxen müssen ihre Verordnungssoftware entsprechend aktualisieren. Diese Investitionen sind betrieblich veranlasst und nach § 4 Abs. 4 EStG vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig. Die langfristige Effizienzsteigerung durch die digitale Medikationsdokumentation führt zu niedrigeren Verwaltungskosten, die ebenfalls steuerlich wirksam sind.
Wann gilt das nicht?
Privatärzte ohne GKV-Kassenzulassung sind von der eMP-Pflicht im GKV-Kontext nicht betroffen. Freiwillige Implementierungen bleiben aber als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Ärzteversichert empfiehlt, alle Investitionen in die Telematikinfrastruktur systematisch als Betriebsausgaben zu erfassen und in der jährlichen Steuererklärung vollständig geltend zu machen.
Quellen: § 4 Abs. 4 EStG (Betriebsausgaben), § 31a SGB V (eMP), § 291a SGB V (TI).
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