Elterngeld für Ärzte ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt und erhöht damit den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Die Optimierung des Elterngelds für Ärzte erfolgt vor allem durch gezielte Steuerung des Einkommens im Bemessungszeitraum (12 Monate vor der Geburt).
Hintergrund
Das Elterngeld beträgt 65 bis 100 Prozent des Nettoeinkommens (nach Steuer und Sozialversicherung) aus dem Bemessungszeitraum, maximal 3.600 Euro monatlich (ElterngeldPlus: 1.800 Euro). Ärzte mit hohem Einkommen erhalten oft den Höchstbetrag. Um diesen zu maximieren, sollten im Bemessungsjahr keine großen Betriebsausgaben vorgezogen werden, die das Nettoeinkommen senken. Umgekehrt können Ärzte im Bezugsjahr des Elterngeldes Ausgaben konzentrieren, um die Steuerlast auf das verbleibende Einkommen zu senken.
Wann gilt das nicht?
Selbständige Ärzte mit stark schwankenden Einnahmen sollten die Bemessungsperiode genau prüfen. Wird im Bemessungsjahr weniger verdient (z. B. durch Elternzeit eines Partners oder Praxisumstrukturierung), kann das Elterngeld niedriger ausfallen.
Ärzteversichert empfiehlt, die Elterngeld-Planung frühzeitig mit einem Steuerberater abzustimmen, um Einkommens- und Steuergestaltung optimal zu koordinieren.
Quellen: § 3 Nr. 67 EStG (Steuerfreiheit Elterngeld), § 32b EStG (Progressionsvorbehalt), BEEG (Bundeselterngeldgesetz).
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