Für Ärzte im Ruhestand lassen sich Portfolio-Entnahmen steuerlich optimieren, indem Kapitalerträge (Abgeltungsteuer 25 Prozent), Versorgungswerk-Rente (nachgelagerte Besteuerung) und Mieteinnahmen so kombiniert werden, dass der individuelle Grenzsteuersatz minimiert wird. Gezielte Realisierung von Kursgewinnen in Jahren mit niedrigem Gesamteinkommen ist besonders vorteilhaft.
Hintergrund
Im Ruhestand sinkt das Einkommen von Ärzten deutlich. Ein ehemaliger Praxisarzt mit 200.000 Euro Jahreseinkommen könnte im Ruhestand nur noch 80.000 Euro Gesamteinkommen haben. In diesem Fall können Kursgewinne aus dem ETF-Portfolio gezielt realisiert werden, da der Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent oft niedriger als der persönliche Grenzsteuersatz im Arbeitsleben war. Alternativ können über die Günstigerprüfung (§ 32d Abs. 6 EStG) Kapitalerträge mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Wann gilt das nicht?
Ärzte mit sehr hohen Versorgungswerk-Renten haben auch im Ruhestand einen hohen Grenzsteuersatz und profitieren weniger von der Günstigerprüfung.
Ärzteversichert empfiehlt, die Entnahmestrategie für das Portfolio im Ruhestand gemeinsam mit einem Steuerberater zu planen, da individuelle Einkommenszusammensetzung und Steuerklasse entscheidend sind.
Quellen: § 32d Abs. 6 EStG (Günstigerprüfung Kapitalerträge), § 20 EStG (Kapitaleinkünfte), § 22 EStG (Rentenbesteuerung).
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →