Ärzte mit hohem Vermögen können die Erbschaftsteuer durch rechtzeitige Übertragungen zu Lebzeiten erheblich reduzieren: Der Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro und kann alle zehn Jahre erneut genutzt werden, sodass bei frühzeitiger Planung erhebliche Vermögenswerte steuerfrei übertragen werden können.

Hintergrund

Ein Arzt mit einem Vermögen von 2 Millionen Euro und zwei Kindern kann bei einem 10-jährigen Schenkungsrhythmus pro Kind 400.000 Euro steuerfrei übertragen. Über 20 Jahre ergibt das 4 mal 400.000 Euro, also 1,6 Millionen Euro steuerfrei. Für Ehepartner gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro. Betriebsvermögen (wie eine Praxis) genießt unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Verschonungsregelungen.

Wann gilt das nicht?

Wird die Praxis vererbt, gelten besondere Regelungen für Betriebsvermögen (§§ 13a, 13b ErbStG). Wird die Praxis nach dem Erbfall nicht fortgeführt, kann die Steuerbefreiung entfallen.

Ärzteversichert empfiehlt, die Nachfolgeplanung für Praxis und Privatvermögen frühzeitig anzugehen und dabei die Wechselwirkungen von Erbschaft- und Einkommensteuer zu berücksichtigen.

Ärzte können durch regelmäßige Schenkungen zu Lebzeiten erheblich Erbschaftsteuer sparen. Freibeträge von 400.000 Euro pro Kind können alle zehn Jahre neu genutzt werden.

Quellen: § 16 ErbStG (Erbschaftsteuer-Freibeträge), §§ 13a, 13b ErbStG (Betriebsvermögen), § 14 ErbStG (Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe).

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