Ein ETF-Sparplan bietet Ärzten steuerliche Vorteile durch den Stundungseffekt: Thesaurierende ETFs reinvestieren Erträge ohne sofortige Vollbesteuerung, und die jährliche Vorabpauschale ist im aktuellen Zinsumfeld moderat. Kursgewinne werden erst beim Verkauf mit der Abgeltungsteuer besteuert, wobei Aktien-ETFs eine 30-prozentige Teilfreistellung genießen.
Hintergrund
Ein Arzt, der monatlich 3.000 Euro in einen MSCI-World-ETF-Sparplan einzahlt, hat nach 20 Jahren bei 7 Prozent Rendite ein Vermögen von rund 1,8 Millionen Euro aufgebaut. Die steuerliche Belastung während der Ansparphase beschränkt sich auf die moderate Vorabpauschale. Erst beim Verkauf im Ruhestand fällt Abgeltungsteuer an, bei der dann womöglich ein niedrigerer Gesamtsteuersatz greift als im Arbeitsleben.
Wann gilt das nicht?
Für die kurzfristige Vermögensanlage eignen sich ETF-Sparpläne weniger, da Kursgewinne im Verkaufsfall sofort besteuert werden und Marktrisiken bei kurzem Zeithorizont hoch sind.
Ärzteversichert empfiehlt ETF-Sparpläne als langfristigen Baustein neben der Versorgungswerk-Rente und einer Rürup-Rente für optimale Alters- und Vermögensvorsorge.
Quellen: § 20 InvStG (Teilfreistellung), § 18 InvStG (Vorabpauschale), § 32d EStG (Abgeltungsteuer).
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