Kosten für die Vorbereitung auf die Facharztprüfung sind für angestellte Ärzte als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig, da es sich um berufliche Fortbildungskosten handelt. Dazu gehören Fachliteratur, Prüfungskurse, Lernplattformen und Reisekosten zu Präsenzkursen.
Hintergrund
Die Facharztprüfung ist eine notwendige Voraussetzung für die Karriere und damit unmittelbar beruflich veranlasst. Angestellte Ärzte (Assistenzärzte in Weiterbildung) können alle damit verbundenen Kosten als Werbungskosten nach § 9 EStG ansetzen: Bücher und Fachliteratur, Online-Kurse und Prüfungsvorbereitungsseminare (typisch 200 bis 1.000 Euro), Fahrtkosten zu Kursen und Prüfungsgebühren der Ärztekammer. Der Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 Euro ist für Ärzte in Weiterbildung oft schnell erreicht.
Wann gilt das nicht?
Kosten für eine Fortbildung, die über die unmittelbare Facharztprüfung hinausgeht und eine neue Qualifikation begründet, können als berufliche Neuausrichtung eingestuft werden. In diesem Fall ist der Abzug als Werbungskosten eingeschränkt.
Ärzteversichert empfiehlt Ärzten in Weiterbildung, alle Fortbildungskosten sorgfältig zu belegen und in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend zu machen.
Quellen: § 9 Abs. 1 Nr. 6 EStG (Werbungskosten Fachliteratur), § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Reisekosten), R 9.3 LStR.
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