Alle Kosten im Zusammenhang mit der Facharztprüfung, darunter Prüfungsgebühren der Ärztekammer, Vorbereitungsliteratur, Kurse und Reisekosten, sind für angestellte Ärzte als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig und mindern die Einkommensteuer direkt.
Hintergrund
Die Facharztprüfung kostet je nach Kammer und Fachrichtung 300 bis 1.000 Euro an Prüfungsgebühren. Hinzu kommen Fachliteratur, Vorbereitungskurse und ggf. Übernachtungskosten am Prüfungsort. Alle diese Kosten sind unmittelbar beruflich veranlasst und daher als Werbungskosten nach § 9 EStG abzugsfähig. Nach dem Bestehen der Prüfung eröffnen sich neue Einkommens- und Steueroptimierungsmöglichkeiten, etwa durch Privatliquidation als Facharzt oder die Möglichkeit der Niederlassung.
Wann gilt das nicht?
Wird die Facharztprüfung abgelegt, um in ein völlig anderes Fachgebiet zu wechseln oder den ärztlichen Beruf aufzugeben, können die Kosten als Erstausbildung eingestuft werden und sind nur eingeschränkt abzugsfähig.
Ärzteversichert begleitet Ärzte in der Weiterbildungsphase mit passenden Versicherungslösungen und informiert über steuerliche Optimierungsmöglichkeiten nach der Facharztprüfung.
Quellen: § 9 EStG (Werbungskosten), R 9.3 LStR (berufliche Fortbildungskosten), Ärztekammer-Prüfungsordnungen.
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