Kosten für Family-Office-Dienstleistungen sind für Ärzte steuerlich absetzbar: Honorare für Vermögensverwaltung und Steuerberatung können als Werbungskosten bei Kapitalerträgen oder, sofern die Verwaltung betriebliches Vermögen betrifft, als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Ein Family Office lohnt sich ab einem liquiden Vermögen von etwa 3 bis 5 Millionen Euro.

Hintergrund

Ein Family Office übernimmt für vermögende Ärzte die ganzheitliche Vermögensverwaltung, Steuerplanung, Nachfolgegestaltung und Versicherungsoptimierung. Die Jahresgebühren liegen typischerweise bei 0,5 bis 1 Prozent des verwalteten Vermögens. Für einen Arzt mit 5 Millionen Euro Vermögen und 45 Prozent Grenzsteuersatz entspricht die steuerliche Ersparnis auf die Family-Office-Gebühr (50.000 Euro) rund 22.500 Euro jährlich.

Wann gilt das nicht?

Für Ärzte mit geringerem Vermögen (unter 2 bis 3 Millionen Euro) ist ein Multi-Family-Office oft wirtschaftlicher als ein Single-Family-Office. Die steuerliche Absetzbarkeit der Kosten bleibt aber identisch.

Ärzteversichert empfiehlt für Ärzte mit wachsendem Vermögen, frühzeitig professionelle Vermögensverwaltung und Steuerplanung zu integrieren, auch ohne formales Family Office.

Family-Office-Kosten sind für Ärzte als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Ein Family Office lohnt sich ab ca. 3 Millionen Euro Vermögen.

Quellen: § 9 EStG (Werbungskosten Vermögensverwaltung), § 4 Abs. 4 EStG (Betriebsausgaben), BFH-Rechtsprechung zu Vermögensverwaltungskosten.

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