Die Heirat bringt Ärzten durch das Ehegattensplitting erhebliche Steuervorteile, wenn die Partner sehr unterschiedliche Einkommen haben: Bei einem Arzt mit 200.000 Euro Jahreseinkommen und einem Partner mit 30.000 Euro kann der jährliche Splittingvorteil mehrere tausend Euro betragen.
Hintergrund
Beim Ehegattensplitting werden die Einkommen beider Partner addiert und durch zwei geteilt, was die Steuerprogression mildert. Je größer der Einkommensunterschied, desto höher der Splittingvorteil. Für einen Arzt mit 200.000 Euro Einkommen und einem Partner mit 20.000 Euro beträgt der Splittingvorteil etwa 15.000 bis 20.000 Euro jährlich. Zusätzlich ermöglicht die gemeinsame Veranlagung eine optimale Nutzung von Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.
Wann gilt das nicht?
Haben beide Partner nahezu gleiches Einkommen, ist der Splittingvorteil gering oder entfällt ganz. In diesem Fall kann die Einzelveranlagung steuerlich günstiger sein, besonders wenn einer der Partner hohe Verluste aus Kapitalanlagen hat.
Ärzteversichert empfiehlt, bei der Heirat auch Versicherungsverträge und Vorsorgelösungen gemeinsam zu überprüfen und zu optimieren, da die gemeinsame Steuerplanung neue Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet.
Quellen: § 26b EStG (Zusammenveranlagung), § 32a Abs. 5 EStG (Splittingverfahren), BMF-Splittingtabelle.
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