Frühe Finanzplanung als Assistenzarzt zahlt sich steuerlich aus: BU-Versicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, Versorgungswerk-Beiträge mindern das zu versteuernde Einkommen erheblich, und ein früh gestarteter ETF-Sparplan nutzt den langen Zeithorizont für den Zinseszinseffekt.
Hintergrund
Als Assistenzarzt (typisches Jahresgehalt: 55.000 bis 70.000 Euro brutto) ist die Steuerlast noch moderat, aber die Weichen für Altersvorsorge und Absicherung sollten früh gestellt werden. Versorgungswerk-Beiträge von ca. 7.000 bis 10.000 Euro jährlich sind zu 100 Prozent als Sonderausgaben abzugsfähig. Eine BU-Versicherung im Alter von 25 bis 30 Jahren kostet 50 bis 100 Euro monatlich und ist dauerhaft günstig. Gleichzeitig ermöglicht ein ETF-Sparplan auch mit 300 bis 500 Euro monatlich einen langfristigen Vermögensaufbau.
Wann gilt das nicht?
Assistenzärzte mit sehr niedrigem Einkommen (z. B. in der Promotionsphase) sollten priorisieren: BU-Versicherung und Versorgungswerk zuerst, Zusatzvorsorge danach.
Ärzteversichert begleitet Assistenzärzte von Beginn ihrer Karriere an mit einem auf die Weiterbildungsphase zugeschnittenen Finanzplanungskonzept.
Quellen: § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Altersvorsorgeaufwendungen), § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG (BU-Beiträge), § 6 SGB VI (Befreiung DRV).
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