Medizinprofessoren haben eine besondere Einkommenssituation: Aus der Beamtentätigkeit (W2/W3-Professur) erzielen sie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus der Privatliquidation und Nebentätigkeit selbständige Einkünfte. Diese Kombination ermöglicht spezifische Steueroptimierungen.

Hintergrund

Für die Privatliquidation als Medizinprofessor können alle damit verbundenen Betriebsausgaben abgezogen werden: Sekretariat, Abrechnungsdienstleister, Fortbildungskosten und anteiliger Dienstwagen. Die Beamtenversorgung übernimmt die Altersabsicherung für den Beamtenanteil, während für die selbständigen Einkünfte ergänzende Vorsorge (Rürup-Rente, ETF) steuerlich sinnvoll ist. Als Beamter steht nur der niedrigere Sonderausgaben-Höchstbetrag von 1.900 Euro für sonstige Vorsorgeaufwendungen zur Verfügung.

Wann gilt das nicht?

Privatdozenten ohne Beamtenstatus haben eine vollständig andere steuerliche Situation und gelten als Freiberufler mit dem höheren Höchstbetrag von 2.800 Euro.

Ärzteversichert kennt die Besonderheiten der universitären Medizin und bietet Finanzplanungslösungen für Medizinprofessoren mit gemischter Einkommenssituation.

Medizinprofessoren vereinen Beamtengehalt und Privatliquidation. Betriebsausgaben für die selbständige Tätigkeit sind vollständig absetzbar, der Sonderausgaben-Höchstbetrag beträgt 1.900 Euro.

Quellen: § 18 EStG (selbständige Tätigkeit), § 10 Abs. 4 EStG (Höchstbetrag Beamte), § 4 Abs. 4 EStG (Betriebsausgaben).

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