Alle Kosten eines betrieblichen Fuhrparks der Arztpraxis, darunter Kfz-Versicherungsprämien, Leasingraten, Kraftstoff, Reparaturen und Kfz-Steuern, sind als Betriebsausgaben vollständig steuerlich abzugsfähig und mindern direkt den steuerpflichtigen Praxisgewinn.
Hintergrund
Arztpraxen mit Außendienst (Hausärzte, Geriatriker mit Hausbesuchen, Laborärzte) benötigen oft einen oder mehrere Praxiswagen. Die Gesamtkosten für ein Fahrzeug (Leasing 500 Euro monatlich, Versicherung 150 Euro monatlich, Kraftstoff 150 Euro monatlich) summieren sich auf 9.600 Euro jährlich, die vollständig als Betriebsausgaben absetzbar sind. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz entspricht das einer Steuerersparnis von 4.032 Euro. Private Nutzungsanteile sind über die 1-Prozent-Methode oder Fahrtenbuch als Einnahme gegenzurechnen.
Wann gilt das nicht?
Fahrzeuge, die ausschließlich privat genutzt werden, können nicht als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Bei gemischter Nutzung ist der private Anteil als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Ärzteversichert empfiehlt, für Praxisfahrzeuge Flottentarife in der Kfz-Versicherung zu prüfen, die oft günstigere Prämien als Einzelverträge bieten.
Quellen: § 4 Abs. 4 EStG (Betriebsausgaben), § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG (1-Prozent-Methode), R 6.10 EStR (Kraftfahrzeuge).
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