Bei der Gehaltsverhandlung sollten Ärzte steuerfreie oder steuerlich begünstigte Gehaltsbestandteile priorisieren, da sie das Nettoeinkommen stärker erhöhen als eine reine Bruttolohnerhöhung bei 42 bis 45 Prozent Grenzsteuersatz.

Hintergrund

Folgende Gehaltsbestandteile sind für Ärzte steuerlich besonders attraktiv: Direktversicherung (beitragsfrei bis 3.624 Euro jährlich), Jobrad (Sachbezug nach 0,25-Prozent-Methode für E-Bikes), Essenszuschuss (bis zu 7,23 Euro täglich steuerfrei), Kitabeitragszuschuss (unbegrenzt steuerfrei nach § 3 Nr. 33 EStG) und Telefon-/Internetzuschuss (bis 50 Euro monatlich steuerfrei). Eine Bruttolohnerhöhung von 500 Euro ergibt netto nur ca. 275 Euro, während steuerfreie Sachleistungen vollständig beim Arzt ankommen.

Wann gilt das nicht?

Manche Arbeitgeber (z. B. Universitätskliniken im öffentlichen Dienst) sind durch Tarifverträge in der Gehaltsgestaltung eingeschränkt. Individuelle steuerfreie Zusatzleistungen sind dann möglicherweise nicht möglich.

Ärzteversichert empfiehlt, bei Gehaltsverhandlungen immer das Nettoeinkommen und nicht allein das Bruttogehalt zu vergleichen und steuerfreie Zusatzleistungen aktiv einzufordern.

Steuerfreie Gehaltsbestandteile wie Direktversicherung, Jobrad und Kitazuschüsse erhöhen das Nettoeinkommen von Ärzten stärker als eine reine Bruttolohnerhöhung bei hohem Grenzsteuersatz.

Quellen: § 3 Nr. 33 EStG (Kitazuschuss), § 3 Nr. 34 EStG (Gesundheitsförderung), § 3 Nr. 63 EStG (Direktversicherung), R 8.1 LStR.

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