Investitionen in gematik-konforme Infrastruktur wie Konnektoren, Kartenlesegeräte und Software-Updates sind für Arztpraxen vollständig als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig. KV-Zuschüsse zur Finanzierung dieser Investitionen sind als Betriebseinnahmen zu erfassen.

Hintergrund

Die gematik GmbH treibt die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens voran und verpflichtet Arztpraxen zu regelmäßigen Investitionen in die Telematikinfrastruktur. Konnektor-Updates, neue Kartenlesegeräte und Softwarelizenzen fallen regelmäßig an. Diese Kosten sind betrieblich veranlasst und nach § 4 Abs. 4 EStG vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig. KVen erstatten laufend Pauschalen für TI-Investitionen, die als Betriebseinnahmen zu verbuchen sind.

Wann gilt das nicht?

Privatärzte ohne KV-Kassenzulassung unterliegen nicht der gematik-Pflicht und haben entsprechend keine zwingenden TI-Investitionen.

Ärzteversichert empfiehlt, gematik-bedingte IT-Investitionen als notwendige Betriebsausgaben zu planen und die KV-Erstattungen für eine korrekte steuerliche Darstellung zu dokumentieren.

gematik-Infrastrukturinvestitionen für Arztpraxen sind als Betriebsausgaben vollständig steuerlich absetzbar. KV-Zuschüsse für TI-Hardware sind steuerpflichtige Betriebseinnahmen.

Quellen: § 4 Abs. 4 EStG (Betriebsausgaben), § 291a SGB V (Telematikinfrastruktur), gematik-Finanzierungsregelungen.

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