Kosten für die Integration und den Betrieb des gematik Identity Providers (IDP) in Arztpraxen sind als Betriebsausgaben vollständig steuerlich abzugsfähig. Der IDP-Dienst ist Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Telematikinfrastruktur und daher betrieblich notwendig.
Hintergrund
Der gematik IDP-Dienst ermöglicht die sichere digitale Identifizierung von Patienten und Leistungserbringern über das Gesundheitsnetz. Arztpraxen benötigen kompatible Software und Hardware für die IDP-Integration. Diese Investitionen sind betrieblich veranlasst und nach § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben abzugsfähig. Laufende Service- und Lizenzgebühren für IDP-fähige Software sind sofort als Betriebsausgaben abzugsfähig.
Wann gilt das nicht?
Arztpraxen, die ausschließlich Privatpatienten behandeln und keine Kassenzulassung haben, sind von der TI-Pflicht und dem IDP-Dienst nicht erfasst.
Ärzteversichert empfiehlt, alle TI-Kosten einschließlich IDP-Integration systematisch zu erfassen und als Betriebsausgaben vollständig geltend zu machen.
Quellen: § 4 Abs. 4 EStG (Betriebsausgaben), § 291a SGB V (TI), gematik-IDP-Spezifikation.
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