Ärzte müssen Gesundheitsfragen im BU-Antrag vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, da vorvertragliche Anzeigepflichtverletzungen nach § 19 VVG den Versicherer zur Anfechtung oder Rücktritt berechtigen, was im Leistungsfall zu vollständiger Leistungsverweigerung führt.

Hintergrund

BU-Versicherer stellen detaillierte Gesundheitsfragen zu Vorerkrankungen der letzten 5 bis 10 Jahre. Für Ärzte ist besonders wichtig: Auch als Arzt selbst diagnostizierte oder behandelte Erkrankungen sind anzugeben. Risikozuschläge oder Ausschlüsse aufgrund von Vorerkrankungen erhöhen die Prämie, die steuerlich als Sonderausgabe (§ 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG) oder Betriebsausgabe absetzbar ist. Eine anonyme Voranfrage über einen Makler ermöglicht es, die Konditionen verschiedener Versicherer ohne Registrierung in der HIS-Datenbank zu vergleichen.

Wann gilt das nicht?

Bei Gruppenversicherungen über Berufsverbände oder Kliniken gelten oft vereinfachte Gesundheitsprüfungen mit weniger Fragen und höheren Annahmegarantien, was für Ärzte mit Vorerkrankungen vorteilhaft sein kann.

Ärzteversichert empfiehlt, vor Antragstellung alle relevanten Vorerkrankungen vollständig zusammenzustellen und eine anonyme Risikovoranfrage zu stellen, um die besten BU-Konditionen ohne Risiko zu finden.

Vollständige Gesundheitsangaben im BU-Antrag sind rechtlich zwingend. Eine anonyme Risikovoranfrage schützt Ärzte vor Einträgen in die HIS-Datenbank und ermöglicht optimale Tarifauswahl.

Quellen: § 19 VVG (vorvertragliche Anzeigepflicht), § 10 Abs. 1 Nr. 3a EStG (Sonderausgaben Vorsorgeaufwendungen), HIS-Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft.

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