Prämien für Gewährleistungsversicherungen in der Arztpraxis sind nach § 4 Abs. 4 EStG vollständig als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig, da sie der Absicherung betrieblicher Risiken dienen.
Hintergrund
Eine Gewährleistungsversicherung schützt die Arztpraxis vor Kosten, die entstehen, wenn Hersteller ihrer Gewährleistungspflicht nicht nachkommen oder wenn Mängel nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung auftreten. Für hochwertige Medizingeräte wie CT, MRT oder Lasersysteme mit Anschaffungskosten von 100.000 Euro oder mehr sind solche Versicherungen wirtschaftlich sinnvoll. Die Jahresprämie von typischerweise 1 bis 3 Prozent des Gerätewerts ist vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent ergibt sich ein Steuereffekt von 420 bis 1.260 Euro jährlich pro 100.000 Euro Gerätewert.
Wann gilt das nicht?
Für günstige Geräte mit Anschaffungskosten unter 5.000 Euro lohnt sich eine separate Gewährleistungsversicherung wirtschaftlich oft nicht. Hier empfiehlt sich stattdessen eine umfassende Elektronik- oder Inhaltsversicherung.
Ärzteversichert empfiehlt, bei der Praxisplanung alle Gerätewerte zu erfassen und zu prüfen, welche Geräte eine dedizierte Gewährleistungsversicherung rechtfertigen, um das Praxisinvestment optimal abzusichern.
Quellen: § 4 Abs. 4 EStG (Betriebsausgaben), § 437 BGB (Gewährleistungsrechte), VVG (Versicherungsvertragsgesetz).
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