Die GOÄ-Reform 2026 hebt die privatärztlichen Honorare nach jahrzehntelangem Stillstand deutlich an, was für viele Ärzte zu höheren Einnahmen führt, aber auch eine gestiegene Einkommensteuerlast mit sich bringt.
Die neue GOÄ 2026 erhöht die Punktwerte und Leistungsziffern erheblich. Ärzte profitieren von höheren Honorareinnahmen, müssen aber gleichzeitig Steuerrücklagen für die gestiegene Einkommensteuer einplanen und können Betriebsausgaben gezielt erhöhen.
Hintergrund
Die neue GOÄ löst die seit 1996 unveränderte Gebührenordnung ab. Laut Bundesärztekammer werden die Honorare im Durchschnitt um rund 6 % angehoben. Die Einnahmen aus privatärztlicher Tätigkeit unterliegen nach § 18 EStG der Einkommensteuer; sie sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Ein Anstieg der Einnahmen um beispielsweise 30.000 Euro kann bei einem Grenzsteuersatz von 42 % zu bis zu 12.600 Euro Mehrsteuer führen. Gleichzeitig eröffnet die Honorarerhöhung die Möglichkeit, Betriebsausgaben und Altersvorsorgebeiträge gezielt zu erhöhen, um die Steuerlast zu senken.
Wann gilt das nicht?
Ärzte, die ausschließlich im Angestelltenverhältnis tätig sind, profitieren nicht unmittelbar von der GOÄ-Reform. Auch Kassenpatienten sind von der neuen GOÄ nicht betroffen, da für GKV-Leistungen der EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) gilt. Wer seine Praxis als GmbH betreibt, hat durch den niedrigeren Körperschaftsteuersatz andere Gestaltungsmöglichkeiten als Einzelunternehmer.
Ärzteversichert unterstützt Sie dabei, den gestiegenen Absicherungsbedarf nach der GOÄ-Reform, etwa bei Berufshaftpflicht und Einkommensschutz, optimal zu strukturieren.
Quellen
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