Immobilieninvestments bieten Ärzten die Kombination aus laufenden Steuervorteilen durch Werbungskostenabzug und langfristiger Steuerfreiheit beim Verkauf nach zehn Jahren.

Bei einem Immobilieninvestment von 500.000 Euro können Ärzte jährlich bis zu 30.000 bis 50.000 Euro Zinsen, Abschreibungen und Verwaltungskosten als Werbungskosten abziehen. Bei einem Steuersatz von 42 % ergibt das eine jährliche Steuerersparnis von 12.600 bis 21.000 Euro.

Hintergrund

Die wichtigsten steuerlichen Vorteile bei Immobilieninvestments sind: erstens die lineare Gebäudeabschreibung von 2 bis 3 % jährlich (§ 7 EStG), zweitens der vollständige Abzug von Finanzierungszinsen als Werbungskosten, drittens die Absetzbarkeit von Verwaltungskosten, Instandhaltung und Versicherungsprämien. Verluste aus Vermietung können mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden, was besonders im Aufbaujahr einer Immobilie attraktiv ist. Nach einer Haltedauer von zehn Jahren ist der gesamte Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG steuerfrei, unabhängig von der Höhe des Gewinns.

Wann gilt das nicht?

Bei gewerblichem Grundstückshandel (Drei-Objekte-Grenze in fünf Jahren) verlieren Ärzte die steuerfreie Veräußerungsmöglichkeit und müssen Gewinne als Gewerbeertrag versteuern. Fehlende Einkunftserzielungsabsicht (z. B. dauerhaft unter Marktwert vermietete Wohnungen an Verwandte) führt zur Aberkennung der Werbungskosten. Für Grundstücke ohne aufstehendes Gebäude gibt es keine Abschreibungsmöglichkeit.

Ärzteversichert unterstützt Ärzte bei der Absicherung von Immobilieninvestments durch passende Wohngebäude-, Vermieter- und Mietausfallversicherungen.

Quellen

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