Impact Investing bietet keine eigenständigen Steuerprivilegien gegenüber konventionellen Investments, kann aber durch Kombination mit Spendenabzügen, gemeinnützigen Investitionsstrukturen und Teilfreistellungen für Ärzte steuerlich optimiert werden.
Direkte Geldspenden an anerkannte gemeinnützige Organisationen sind bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig. Impact-Investments in Fonds mit Immobilienquote profitieren von der Teilfreistellung. Es gibt kein spezielles „Impact"-Steuerprivileg.
Hintergrund
Impact Investing bezeichnet Kapitalanlagen, die neben finanziellen Renditen messbare soziale oder ökologische Wirkungen erzielen sollen. Steuerlich unterliegen diese Investments denselben Regeln wie klassische Kapitalanlagen: Gewinne unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 %, Verluste können mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. Spenden an gemeinnützige Organisationen, die im Impact-Bereich tätig sind, sind hingegen nach § 10b EStG bis zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abzugsfähig. Bei einem Arztgehalt von 200.000 Euro wären Spenden bis zu 40.000 Euro jährlich steuerlich absetzbar.
Wann gilt das nicht?
Investitionen in Impact-Start-ups oder Sozialunternehmen, die keine Gewinne erwirtschaften, bieten keinen steuerlichen Verlustabzug außerhalb der Kapitalanlage-Sphäre. Crowdinvesting mit sozialem Hintergrund kann je nach Ausgestaltung als Darlehen oder Beteiligung einzustufen sein, was unterschiedliche Steuerfolgen hat. Steuerabzüge für Spenden setzen Zuwendungsbestätigungen von anerkannten gemeinnützigen Körperschaften voraus.
Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Abstimmung zwischen Kapitalanlage und Absicherungsstrategie, sodass Impact Investments in ein ausgewogenes Gesamtportfolio passen.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen – Spendenabzug
- BaFin – Kapitalanlagen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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