Investitionen in KI-gestützte Diagnosesysteme für Arztpraxen sind als abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens einzustufen, können über Abschreibungen und Investitionsabzugsbeträge steuerlich optimiert werden.
KI-Diagnosesoftware und zugehörige Hardware sind abnutzbare Wirtschaftsgüter; Anschaffungskosten ab 800 Euro netto werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (3 bis 5 Jahre) abgeschrieben. Per IAB können bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten vorab steuermindernd eingesetzt werden.
Hintergrund
KI-Diagnosesysteme für Bildanalyse (Radiologie, Dermatologie) oder klinische Entscheidungsunterstützung kosten typischerweise 5.000 bis 50.000 Euro. Als Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens werden sie über die Nutzungsdauer abgeschrieben; laufende Lizenzzahlungen sind sofort abzugsfähig. Der IAB nach § 7g EStG ermöglicht es, 50 % der geplanten Anschaffungskosten bereits im Vorjahr steuermindernd einzusetzen. Bei einer KI-Software für 20.000 Euro kann der IAB von 10.000 Euro im Vorjahr bei 42 % Steuersatz 4.200 Euro Steuervorteil bringen. Fördergelder aus Digitalisierungsprogrammen (z. B. DVG-Finanzierung) mindern den abzugsfähigen Eigenanteil.
Wann gilt das nicht?
KI-Systeme, die primär privaten Zwecken dienen, sind nicht absetzbar. Cloud-basierte KI-Dienste mit monatlichen Abonnementgebühren sind sofort als Betriebsausgabe abzugsfähig, ohne Aktivierungspflicht. Wird das KI-System zusammen mit teurer Hardware erworben, ist eine Bewertungsaufteilung notwendig.
Ärzteversichert weist darauf hin, dass KI-gestützte Diagnosetools neue Haftungsrisiken schaffen, die durch eine angepasste Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sein sollten.
Quellen
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →