Ausgaben für KI-Anwendungen in der Medizin sind als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig; Abonnementmodelle werden sofort abgezogen, einmalige Lizenzen oder Hardware über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
Monatliche KI-Software-Abonnements für medizinische Anwendungen sind als laufende Betriebsausgaben sofort abzugsfähig. Einmalige Anschaffungen über 800 Euro netto sind zu aktivieren und abzuschreiben. Schulungskosten für KI-Anwendungen sind ebenfalls vollständig absetzbar.
Hintergrund
Der Einsatz von KI in der Medizin wächst rasant: Klinische Entscheidungsunterstützung, automatisierte Bildauswertung und Dokumentations-KI kommen zunehmend in Arztpraxen zum Einsatz. Laufende Lizenzgebühren für SaaS-Lösungen (Software as a Service) sind als Betriebsausgaben sofort abzugsfähig. Einmalige Lizenzgebühren für Software, die mehrere Jahre genutzt wird, sind zu aktivieren und über die Nutzungsdauer (typischerweise 3 Jahre für Software) abzuschreiben. Schulungskosten für Ärzte und Personal im Umgang mit KI-Systemen sind als Fortbildungskosten vollständig absetzbar. Bei jährlichen KI-Ausgaben von 6.000 Euro ergibt sich bei 42 % Steuersatz eine Ersparnis von 2.520 Euro.
Wann gilt das nicht?
KI-Anwendungen, die ausschließlich für private Zwecke genutzt werden, sind nicht absetzbar. Geförderte Digitalisierungsprojekte (z. B. aus DVG-Mitteln) mindern die abzugsfähige Eigenbeteiligung. Für Ärzte in Krankenhäusern, die KI-Systeme vom Arbeitgeber bereitgestellt bekommen, entfällt der eigenständige Abzug.
Ärzteversichert beobachtet, dass der zunehmende KI-Einsatz in der Medizin neue Haftungsfragen aufwirft, die in der Berufshaftpflichtversicherung berücksichtigt werden sollten.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit – Digitalisierung
- Bundesministerium der Finanzen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
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