Kosten für die Nutzung von KIM (Kommunikation im Medizinwesen), dem sicheren E-Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur, sind für Arztpraxen vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig.

KIM-Abonnements für Arztpraxen kosten typischerweise 15 bis 40 Euro monatlich (180 bis 480 Euro jährlich). Diese Kosten sind vollständig als Betriebsausgaben absetzbar. Die KBV zahlt eine monatliche TI-Betriebskostenpauschale, die die Nettobelastung reduziert.

Hintergrund

KIM ist der nach § 311 SGB V verbindliche Kommunikationsstandard für den sicheren Austausch medizinischer Dokumente zwischen Ärzten, Krankenhäusern und anderen Leistungserbringern. Die Nutzung ist für vertragsärztliche Praxen seit 2021 verpflichtend. Die monatlichen Abonnementkosten für KIM-Dienste liegen je nach Anbieter zwischen 15 und 40 Euro. Die KBV erstattet diese Kosten über die TI-Betriebskostenpauschale teilweise oder vollständig; der verbleibende Eigenanteil ist als Betriebsausgabe abzugsfähig. Schulungskosten für Praxispersonal zum sicheren Umgang mit KIM sind ebenfalls absetzbar.

Wann gilt das nicht?

Vollständige KBV-Erstattungen neutralisieren die steuerliche Absetzbarkeit für diesen Anteil. Praxen, die noch nicht TI-angebunden sind, können KIM derzeit nicht nutzen und haben entsprechend keine KIM-Kosten. Bei Praxisgründung entstehen einmalige Einrichtungskosten, die separat als Betriebsausgaben oder zu aktivieren sind.

Ärzteversichert begleitet Ärzte bei der Digitalisierung ihrer Praxis und bietet auch Absicherungskonzepte für digitale Kommunikationsrisiken, einschließlich Datenschutzverletzungen durch unsicheren E-Mail-Verkehr.

Quellen

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