Eine strukturierte Liquiditätsplanung hilft Ärzten, Steuervorauszahlungen korrekt zu bemessen, keine unerwarteten Steuernachzahlungen zu erleiden und Investitionen steuerlich optimal zu timen.
Durch quartalsweise Steuervorauszahlungen und eine Steuerrücklage von 25 bis 30 % der Betriebseinnahmen können Ärzte Liquiditätsengpässe und Steuernachzahlungen vermeiden. Gezieltes Timing von Betriebsausgaben zum Jahresende reduziert den steuerpflichtigen Jahresgewinn.
Hintergrund
Niedergelassene Ärzte zahlen Einkommensteuer-Vorauszahlungen quartalsweise (15. März, 15. Juni, 15. September, 15. Dezember). Wenn der Jahresgewinn die Vorauszahlungsbasis übersteigt, entstehen Nachzahlungen, die bei Zinsnachforderungen über 15 Monate ab Jahresablauf mit 1,8 % jährlich verzinst werden. Eine vorausschauende Liquiditätsplanung sorgt dafür, dass monatlich mindestens 25 % des Gewinns für Steuern zurückgelegt werden. Durch gezieltes Vorziehen von Betriebsausgaben (Praxisbedarf, Softwarelizenzen, Fortbildungen) vor dem 31. Dezember kann der steuerpflichtige Gewinn im Hochgewinn-Jahr reduziert werden.
Wann gilt das nicht?
Übertriebenes Jahresendgeschäft mit künstlich vorgezogenen Ausgaben ohne betrieblichen Anlass kann als Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO beanstandet werden. Einnahmen dürfen nicht willkürlich ins Folgejahr verschoben werden. GmbH-Strukturen haben eigene Vorauszahlungssystematiken mit vierteljährlichen Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen.
Ärzteversichert empfiehlt, die Liquiditätsplanung mit einer umfassenden Versicherungsplanung zu verbinden, damit Prämienraten und Steuerzahlungen aufeinander abgestimmt sind und keine unerwarteten Ausgabenpitzen entstehen.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen – Steuervorauszahlungen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
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