Prämien für die Maschinenbruchversicherung medizintechnischer Geräte sind als betrieblich notwendige Ausgaben nach § 4 EStG vollständig als Betriebsausgaben steuerlich abzugsfähig.
Eine Maschinenbruchversicherung schützt teure medizintechnische Geräte (MRT, CT, Röntgengeräte) gegen technische Defekte. Die Prämie ist vollständig als Betriebsausgabe abzugsfähig. Bei einer Prämie von 3.000 Euro jährlich spart ein Arzt bei 42 % Steuersatz 1.260 Euro.
Hintergrund
In Arztpraxen stehen teure medizintechnische Geräte, deren Ausfall zu erheblichen Betriebsunterbrechungen führt. Ein MRT kostet 500.000 bis 2.000.000 Euro; ein Defekt kann wochenlange Ausfälle bedeuten. Die Maschinenbruchversicherung deckt Schäden durch technisches Versagen, Bedienungsfehler, Konstruktionsfehler und ähnliche Risiken ab. Da diese Versicherung unmittelbar zur Absicherung von Betriebsvermögen dient, sind die Prämien als Betriebsausgaben ohne Diskussion anerkannt. Prämien richten sich nach dem Gerätewert: bei einem Versicherungswert von 200.000 Euro beträgt die Jahresprämie typischerweise 2.000 bis 5.000 Euro.
Wann gilt das nicht?
Geräte, die ausschließlich im Privatbereich genutzt werden, sind nicht unter Maschinenbruch zu versichern. Bei Leasinggeräten liegt die Versicherungspflicht oft beim Leasinggeber; der Leasingnehmer zahlt keine eigenständige Prämie. Geräte unter 1.000 Euro Anschaffungswert werden in der Regel nicht gesondert versichert.
Ärzteversichert bietet spezialisierte Maschinenbruchversicherungen für Arztpraxen, die auch Ertragsausfälle bei Gerätestillstand einschließen und damit den vollständigen wirtschaftlichen Schaden absichern.
Quellen
- GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
- Bundesministerium der Finanzen – Betriebsausgaben
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
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