Kosten für Medizinprodukteberater, die eine Arztpraxis bei der Beschaffung, Einführung und Anwendung von Medizinprodukten unterstützen, sind als Betriebsausgaben vollständig steuerlich abzugsfähig.
Honorare für externe Medizinprodukteberater sowie Schulungskosten für die korrekte Anwendung von Medizinprodukten sind Betriebsausgaben nach § 4 EStG. Sie sind vollständig absetzbar, da die ordnungsgemäße Anwendung von Medizinprodukten gesetzlich vorgeschrieben ist.
Hintergrund
Die EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) verpflichtet Betreiber medizintechnischer Geräte zu sachgerechter Einweisung und Dokumentation. Medizinprodukteberater (MPB) von Herstellern besuchen Praxen im Rahmen des Vertriebs oft kostenlos; für spezialisierte unabhängige Beratung entstehen jedoch Kosten. Externe Beraterkosten für Medizinproduktemanagement, Qualitätssicherung und Compliance liegen typischerweise bei 1.000 bis 5.000 Euro jährlich. Da diese Ausgaben unmittelbar der gesetzlich vorgeschriebenen Medizinproduktekonformität dienen, sind sie als Betriebsausgaben ohne Einschränkung anerkannt. Schulungskosten für Praxispersonal im Umgang mit Medizinprodukten sind ebenfalls vollständig absetzbar.
Wann gilt das nicht?
Kostenlose Beratung durch Herstellervertreter (MPB) stellt beim Praxisinhaber keine absetzbare Ausgabe dar, da kein Aufwand entsteht. Beratungsleistungen, die primär dem privaten Interesse des Arztes (z. B. bei Anschaffung von Privatgeräten) dienen, sind nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Beratungsleistungen für nicht betriebliche Zwecke sind vollständig privat veranlasst.
Ärzteversichert empfiehlt Praxisinhabern, neben der Produktberatung auch auf den ausreichenden Versicherungsschutz für Anwenderschäden durch Medizinprodukte zu achten.
Quellen
- Bundesministerium der Finanzen – Betriebsausgaben
- Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Bundesärztekammer
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