Alle Compliance-Kosten für die Umsetzung der EU-Medizinprodukteverordnung (MDR/IVDR) in einer Arztpraxis sind als betrieblich notwendige Ausgaben nach § 4 EStG vollständig steuerlich abzugsfähig.
Schulungskosten, Dokumentationsaufwand, externe Compliance-Beratung und Softwarekosten für MDR-konforme Geräteverwaltung sind Betriebsausgaben. Bei typischen MDR-Compliance-Kosten von 2.000 bis 10.000 Euro jährlich spart ein Arzt bei 42 % Steuersatz 840 bis 4.200 Euro.
Hintergrund
Die EU-Medizinprodukteverordnung (EU 2017/745, anwendbar seit Mai 2021) stellt neue Anforderungen an Betreiber von Medizinprodukten. Für Arztpraxen entstehen Kosten für die Bestandsdokumentation, Einweisungsnachweise, Wartungsprotokolle und ggf. externe Compliance-Beratung. Diese Kosten sind betrieblich notwendig und vollständig als Betriebsausgaben abzugsfähig. Softwarelizenzen für digitale Geräteverwaltungssysteme (laufende Abonnements) sind sofort abzugsfähig; Einmalinvestitionen in solche Systeme werden aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Personalkosten für einen Medizinprodukte-Beauftragten sind ebenfalls vollständig absetzbar.
Wann gilt das nicht?
Bußgelder wegen MDR-Verstößen (bis zu 30.000 Euro nach dem MPDG) sind nach § 12 Nr. 4 EStG nicht als Betriebsausgaben absetzbar. Kosten für Produkte, die nicht in der Praxis verwendet werden, sind nicht absetzbar. Überkapazitäre Ausgaben, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen weit hinausgehen, können vom Finanzamt als unangemessen eingestuft werden.
Ärzteversichert empfiehlt, MDR-Compliance mit einer umfassenden Betriebshaftpflicht zu verbinden, die auch Schäden durch nicht MDR-konforme Geräte absichert.
Quellen
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